Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan): Die wichtigsten Informationen im Überblick
Was Bauherrn bei der Planung ihres Bauvorhabens unbedingt berücksichtigen sollten
- Einhaltung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (Arbeitseinteilung, zeitliche Abfolge der einzelnen Arbeiten, Berechnung der Ausführungszeiten, etc.)
- Sobald die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung des geplanten Bauprojekts wahrscheinlich länger als 30 Arbeitstage andauern und über 20 beschäftigte Personen zeitgleich auf der Baustelle arbeiten, muss mindestens zwei Wochen bevor die Baustelle eingerichtet wird, eine Vorankündigung samt Anhängen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Das gilt ebenfalls, wenn die voraussichtliche Arbeitszeit mehr als 500 Arbeitstage umfasst.
- Die Vorankündigung muss parallel dazu deutlich sichtbar auf der Baustelle ausgehangen und falls notwendig angepasst werden.
- Wenn für das Bauvorhaben eine Vorankündigung eingereicht oder sogenannte gefährliche Arbeiten auf der Baustelle durchgeführt werden sollen, muss vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGePlan) von einem Sicherheitskoordinator (SiGeKo) erstellt werden. Alle Bestandteile, die in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) aufzuführen sind, werden grundsätzlich in der Baustellenverordnung (BaustellV) sowie ausführlich in den Regeln zum Arbeitsschutz (RAB 31) beschrieben.
Wer haftet bei Unfällen auf der Baustelle?
Gefahren lauern auf jeder Baustelle und Unfälle wird man wohl leider nie zu 100% ausschließen können. Am Ender obliegt die gesamtschuldnerische Haftung beim Bauherrn und nicht bei den beauftragten Bauunternehmen oder den bestellten Sicherheitskoordinatoren.
Der Bauherr hat für die Gesundheit aller Personen, die auf seiner Baustelle arbeiten oder sich dort aufhalten Sorge zu tragen, daher ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für jedes Bauvorhaben unverzichtbar.
Wenn beispielsweise ein Beschäftigter von einem Baugerüst in die Tiefe stürzt oder ein Kind beim Spielen auf der Baustelle in eine Baugrube fällt, stellt sich schnell die Frage ob das Baugerüst entsprechend der gesetzlichen Vorschriften abgesichert war oder wie das Kind überhaupt auf das Baustellengelände gelangen konnte.
Insbesondere bei schwerwiegenden Personenschäden können derartige Unfälle nicht nur über Nacht das Bauvorhaben zum Erliegen bringen, sondern auch den Bauherrn selbst mental und finanziell ruinieren, beispielsweise wenn der Beschäftigte bei dem Absturz vom Baugelände ums Leben gekommen ist oder das Kind durch den Fall in die Baugrube querschnittsgelähmt bleibt.
Stellt die Versicherung obendrein fest, dass die erforderlichen Sorgfaltspflichten nicht eingehalten oder gar grob fahrlässig bei der Absicherung des Baugerüstes oder des Baugeländes gehandelt wurde, kann sie die Übernahme der Kosten abweisen und der Bauherr haftet mit seinem gesamten Vermögen für die entstandenen Schäden.
Aus solchen und anderen Gründen sollten Bauherren bereits bei der Planung Ihres Bauvorhabens neben dem Abschluss notwendiger Versicherungen über den Einsatz mobiler Zutrittslösungen zur Absicherung Ihres Baugeländes nachdenken. Auch wenn der Absturz vom Baugerüst nur durch im Vorfeld durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen hätte verhindert werden können, wäre das Kind zumindest nicht auf das Baustellengelände gelangt.
Gefährliche Arbeiten auf Baustellen
Zu den besonders gefährlichen Arbeiten zählen beispielsweise alle Arbeiten bei denen:
- Eine Gefahr besteht zu versinken oder verschüttet zu werden, insbesondere wenn Baugruben und Gräben tiefer als 5 Meter sind.
- Eine Absturz-Gefahr aus einer Höhe von über 7 Metern besteht.
- Arbeiten mit einer Entfernung von unter 5 Metern von Hochspannungsleitung stattfinden.
- Sobald Massivbauelemente mit über 10 t Einzelgewicht auf- oder abgebaut werden.
- u.a.
Mithilfe speziell entwickelter RFID-Hard- und Softwareüberwachungssysteme und der Durchführung von Zutrittskontrollen auf der Baustelle, kann der Bauleiter in Echtzeit die Anzahl aller vor Ort befindlichen Personen und Fahrzeuge abrufen. Diese Informationen können zwar keine Unfälle verhindern, aber im Notfall dazu beitragen Menschenleben zu retten.
Welche Aufgaben übernimmt der Sicherheitskoordinator SiGeKo?
Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) erstellt im Auftrag des Bauherrn einen Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGePlan) unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) und Berücksichtigung der Regeln zum Arbeitsschutz (RAB 31), um die Sicherheit und die Gesundheit aller Personen auf der Baustelle abzusichern.
Sobald Beschäftigte mehrerer Gewerke zum gleichen Zeitpunkt oder hintereinander auf der Baustelle ihre Arbeiten verrichten sollen, ist gemäß § 3 Abs. 1a und § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV schon in der Planungsphase des Bauvorhabens eine Unterlage für nachfolgende Arbeiten vom Sicherheitskoordinator zu erstellen und von allen Beteiligten durchgehend zu beachten.
Die Aufgaben des Sicherheitskoordinators sind sehr vielseitig, sie reichen von der Planungsphase (Vorankündigung bei den zuständigen Behörden) über die gesamte Ausführungsphase bis hin zur Fertigstellung und endgütigen Abnahme des Bauvorhabens.
Dazu muss der SiGeKo neben tiefgehenden arbeitsschutzrechtlichen Kenntnissen (RAB 30) und weitgehenden baufachlichen Kenntnissen (BaustellV) mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Architekt, Ingenieur, Meister, Techniker oder geprüfter Polier besitzen. Zusätzlich benötigt er spezielles Wissen im Bereich Koordination und rechtliche Grundkenntnisse der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).