Baustellenabsicherung: Das müssen Sie wissen!
Wie Bauherrn ihre Baustelle absichern sollten
Neben dem Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie einer Bauleistungsversicherung, sollten Bauherren Ihre Baustelle zusätzlich mithilfe von mobilen Zutrittslösungen absichern.
Die Annahme vieler Bauherrn nicht für Schäden unbeteiligter Personen haften zu müssen, weil sie sachkundige Unternehmen beauftragt haben ist schlicht falsch.
823 Absatz 1 BGB besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
Demzufolge trägt der Bauherr auch die Verantwortung dafür, dass von seiner Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. Aus diesem Grund ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mehr als empfehlenswert, auch wenn in Deutschland gesetzlich keine Bauherrenhaftpflicht vorgeschrieben ist.
Verzichtet der Bauherr auf den Abschluss einer solchen Versicherung haftet er für entstandene Schäden in unbegrenzter Höhe, es sei denn das Bauprojekt läuft über einen Bauträger.
Leider übernehmen Versicherungen Personen- und Sachschäden in der Regel nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unbedingt sollten die Versicherung-Police tiefgründig geprüft und entsprechend notwendige Deckungserweiterungen des Versicherungsschutzes
Welche Schäden die Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Regel nicht abdeckt:
- Schäden die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern entstehen
- Schäden am Bauwerk
- Schäden an gemieteten Sachen
- Schäden an ausgeliehenen Sachen
- Haftpflichtansprüche aus Sachschäden (bspw. Veränderungen der Grundwasserverhältnisse, Überschwemmungen, Erschütterungen durch Rammarbeiten)
- Haftpflichtansprüche von Allmählichkeitsschäden (entstehen mit der Zeit durch Temperaturen, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge von Rauch, Ruß oder Staub)
Warum Bauherrn bei Ihren Bauprojekten zusätzlich Zutrittslösungen zur Absicherung Ihrer Baustelle einsetzen sollten
Selbst wenn der Bauherr sein Bauprojekt durch den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung und einer Bauleistungsversicherung vorbildlich abgesichert hat, zahlen diese maximal die vereinbarten Deckungssummen. Der Bauherr selbst haftet allerdings in Schadensfällen unbegrenzt, diese aber können bei schweren Sach- oder Personenschäden weitaus höher ausfallen.
Allgemeine Gefahren auf einer Baustelle
- Offene Baugruben
- Kellerschächte
- Gerüste
- Menschen die mit Werkstoffen und Werkzeugen arbeiten
- Baustelleneinfahrten
- Baustellenausfahrten
Bauleistungsversicherung (Allgefahrenversicherung)
Selbst wenn die Bauleistungsversicherung nicht einen ganz so hohen Stellenwert gegenüber der Bauherrenhaftpflichtversicherung hat, sollte jeder Bauherr eine solche abschließen, es sei denn die von Ihnen beauftragte Baufirma hat bereits selbst eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.
„Das Risiko für Beschädigungen von Bauteilen nach der Abnahme der einzelnen Gewerke gehen in der Regel auf den Bauherrn über.“
Welche Schäden die Bauleistungsversicherung meist abdeckt:
- Schäden am Bauwerk oder am Grundstück
- Diebstahl von Bauteilen
- Versicherungsschutz besteht ab dem ersten Spatenstich und endet mit der Fertigstellung des Gebäudes
- Eigentum des Bauherrn
- Fremdes Eigentum, welches noch nicht bezahlt wurde
- Unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen die zur Errichtung des versicherten Gebäudes bzw. der Baustelle benötigt werden (bspw. Dachziegel, Rohre, Kabel, Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe u.a.)
- Schäden durch starke Witterungseinflüsse
- Schäden durch Erdbeben
- Schäden durch starke Stürme
- Schäden durch Wolkenbrüche
- Schäden durch Überschwemmungen
- Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler
- Unachtsamkeitsschäden von Bauarbeitern
- Schäden durch Vandalismus (Selbstbehalt in der Regel bei jedem Vorfall in Höhe von ca. 250.- €)
- Welche Schäden die Bauleistungsversicherung in der Regel nicht abdeckt:
- Vorhersehbare Schäden
- Bauteile und Baumaterialien die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind wie beispielsweise Baugeräte, Werkzeuge, Gerüste, Baucontainer, Fahrzeuge etc.
- Schadensersatzanforderungen von Dritten
- Entstandene Schäden durch längere Bauunterbrechungen
- Schäden nach der Abnahme einzelner Teile des Gebäudes
- Brand-, Blitzschlag- oder Explosionsschäden
- Schäden die durch das Grundwasser entstanden sind
- Schäden durch übliche Witterungseinflüsse
- Teilweise Schäden die durch eine schlechte Ausführung entstanden sind (Deckungserweiterung!)
Welche Schäden die Bauleistungsversicherung in der Regel nicht abdeckt:
- Vorhersehbare Schäden
- Bauteile und Baumaterialien die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind wie beispielsweise Baugeräte, Werkzeuge, Gerüste, Baucontainer, Fahrzeuge etc.
- Schadensersatzanforderungen von Dritten
- Entstandene Schäden durch längere Bauunterbrechungen
- Schäden nach der Abnahme einzelner Teile des Gebäudes
- Brand-, Blitzschlag- oder Explosionsschäden
- Schäden die durch das Grundwasser entstanden sind
- Schäden durch übliche Witterungseinflüsse
- Teilweise Schäden die durch eine schlechte Ausführung entstanden sind (Deckungserweiterung!)
Auch bei der Bauleistungsversicherung sind Deckungserweiterungen des Versicherungsschutzes empfehlenswert. Sollte die Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit feststellen ist diese dazu berechtigt ihre Leistungen im entsprechenden Verhältnis zur Schwere des Verschuldens zu kürzen beispielsweise wenn beauftragte Unternehmen entstandene Schäden durch ihr vorhandenes Fachwissen hätten vorhersehen können. Sprechen Sie in jedem Fall mit den von Ihnen beauftragten Bauunternehmen, ob diese bereit dazu sind sich an dieser Versicherung zu beteiligen.
Im Falle eines Schadenfalles während der Bauphase übernimmt die Bauleistungsversicherung Kosten, die bspw. durch die Räumung einer Schadenstelle notwendig sind. Allerdings nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Der einmalig zu zahlende Betrag richtet sich in der Regel nach der Bausumme und gilt für die vereinbarte Bauzeit (bis zu 24 Monate). In der Versicherung enthaltene Zusatzleistungen sollten daher genau unter die Lupe genommen werden und eventuell der Deckungsschutz entsprechend erweitert werden.